WohnungsübergabePlaner
Ratgeber

Zählerstände richtig ablesen und erfassen

Zählerstände sind das Herzstück jeder Übergabe. Sie legen fest, bis zu welchem Verbrauch die eine Partei und ab wann die andere Partei zahlt. Deshalb lohnt es sich, sie sorgfältig abzulesen und zu dokumentieren.

Wo sitzen die Zähler?

MediumTypische Standorte
StromFlur, Treppenhaus, Keller, Zählerschrank in der Wohnung
WasserBad, Küche, Waschküche; oft unter dem Waschbecken oder hinter einer Revisionsklappe
GasKeller, Hausanschlussraum, Außenwand; meist zentral für das Gebäude
WärmeHeizkörper (Heizkostenverteiler) oder zentraler Wärmemengenzähler

Fragen Sie im Zweifel die Hausverwaltung oder die Vermieterseite nach den Standorten, am besten schon vor dem Übergabetag.

So lesen Sie richtig ab

  • Zählernummer notieren: Jeder Zähler hat eine eindeutige Nummer auf dem Gehäuse. Sie ordnet den Stand dem richtigen Zähler zu.
  • Alle Stellen ablesen: Notieren Sie den vollständigen Stand einschließlich führender Nullen, aber ohne die rot markierten Nachkommastellen, sofern das Zählwerk welche ausweist.
  • HT und NT unterscheiden: Manche Stromzähler zeigen zwei Werte (Hochtarif und Niedertarif). Lesen Sie beide ab und kennzeichnen Sie sie eindeutig.
  • Einheit prüfen: Strom in kWh, Wasser in m³, Gas in m³ oder kWh je nach Zählertyp.
  • Foto machen: Fotografieren Sie jeden Zähler so, dass Nummer und Stand lesbar sind.

Was ins Arbeitsblatt gehört

Unser Zählerstand-Arbeitsblatt führt Sie durch alle Angaben: Objektadresse, Datum, pro Zähler die Nummer, den Stand und eine Bemerkungsspalte für Besonderheiten wie „Zähler nicht zugänglich" oder „Foto Nr. 12". Lassen Sie das Blatt von allen Beteiligten unterschreiben.

Wenn ein Zähler nicht zugänglich ist

Kommt vor, etwa bei abgeschlossenen Technikräumen. Halten Sie den Umstand schriftlich fest, notieren Sie, wer den Zugang organisiert, und vereinbaren Sie einen Nachtermin. Tragen Sie den nachgereichten Stand mit Datum nach.

Wichtiger Hinweis: Diese Seite ist eine Organisationshilfe und keine Rechtsberatung. Sie enthält keine Aussagen über rechtliche Pflichten oder Ansprüche. Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an einen Mieterverein oder eine Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt.